Psychotherapieverbund

Berufspolitik · 6. Juli 2026

CDU/CSU und SPD entziehen Psychotherapiepraxen die Existenzgrundlage

Und brechen fundamentale Gesellschaftsverträge.

Und die Ärzteschaft macht sich zum laut schweigenden Mitwisser.

Am 5. Juli ist ein Änderungsantrag bekannt geworden, der psychotherapeutischen Praxen die wirtschaftliche Grundlage entziehen soll. Wenn CDU/CSU und SPD diesen Antrag am 10. Juli beschließen, bedeutet das nicht weniger als den Beginn der flächendeckenden Abschaffung psychotherapeutischer Praxen. Der gesetzliche Schutz des Mindesthonorars soll gestrichen werden. Damit werden Vergütungen auf ein Niveau gedrückt, das die Existenz psychotherapeutischer Praxen unmöglich macht. Und das, obwohl Psychotherapie nur rund ein Prozent der GKV-Ausgaben ausmacht.

Worum geht es?

Die sogenannte Angemessenheitsprüfung ist der gesetzliche Schutzmechanismus, der sicherstellen soll, dass psychotherapeutische Leistungen nicht beliebig unter ein Mindestniveau gedrückt werden. Sie ist die Grundlage dafür, dass Psychotherapiepraxen wirtschaftlich überhaupt existieren können. Wird sie gestrichen, fällt das Mindesthonorar. Dann gibt es keine verlässliche Untergrenze mehr. Dann wird aus Planungssicherheit freier Fall.

Das passiert gerade:

  • 1

    Erst wurden Honorare gekürzt.

  • 2

    Dann wurde der Versorgungsabbau vorbereitet: Rund 70 Prozent der Praxen sollen statt 30 nur noch 18 Patientinnen und Patienten pro Woche behandeln dürfen.

  • 3

    Und nun soll mit der Streichung des Mindesthonorars der Todesstoß folgen.

In der Realität bedeutet das: fallende Einkommen, massive Unsicherheit, entwertete Kassensitze, zerstörte Berufsbiografien – und am Ende weniger Praxen, keine Behandlung.

Die Ärzteschaft macht sich derweil zum schweigenden Mitwisser. Das größte Ärzteblatt in Deutschland erwähnt die geplanten Änderungen positiv – und schweigt laut zur Abschaffung der Existenzgrundlage psychotherapeutischer Praxen.

Liebe Betroffene, liebe Abgeordnete von CDU/CSU und SPD:

Wohin wollen Sie zurück?

Zurück in eine vorhumanistische Welt, in der seelisches Leid nicht verstanden, sondern sediert oder dem gewinnmaximierenden Markt überlassen wird?

Zurück in eine Welt, in der psychische Normabweichungen primär als Absatzmarkt der Pharmaindustrie gelten – trotz erschreckend geringer Effekte, trotz selten offen ausgesprochener Nebenwirkungen wie sexueller Funktionsstörungen, Gefühlskälte, kognitiver Einbußen und verkürzter Lebenszeit?

Zurück in eine Welt, in der psychisches Leid mit billiger Ablenkung durch Konsumprodukte beantwortet wird?

Zurück in eine Welt, in der DiGAs psychische Gesundheit wie ein Call-Center-Training behandeln: in den Spiegel lächeln, dann wird es schon besser?

Zurück in eine Welt, in der Psychotherapie ohne qualifizierte Ausbildung zu Dumpinglöhnen angeboten wird – ausgerechnet dort, wo Qualität über Leben, Beziehung, Arbeit, Familie und Zukunft entscheidet?

Zurück in eine Welt, in der seelisches Leid wieder entmenschlicht wird?

Dieser Änderungsantrag bricht gleich mehrere Gesellschaftsversprechen:

Er bricht das Versprechen an die Gesellschaft, dass psychisches Leid ernst genommen und psychotherapeutisch behandelt wird – so, wie es auch die deutsche Rechtsprechung vor Jahrzehnten entschieden hat.

Er bricht die Versprechen, dass Gesetze in Deutschland gelten und dass sich Ausbildung lohnt. Wer Psychotherapeutin oder Psychotherapeut wird, investiert zehntausende Euro in Ausbildung und Kassensitz, arbeitet jahrelang unter Bedingungen, die oft weit unter dem Mindestlohn liegen – im Vertrauen darauf, später ausreichend und rechtssicher vergütet zu werden. Genau dieses Versprechen soll nun ersatzlos gestrichen werden. Und zwar gezielt für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – nicht für andere Leistungserbringer.

Und er bricht das demokratische Versprechen, dass grundlegende Entscheidungen offen, nachvollziehbar und unter Beteiligung der Gesellschaft getroffen werden. Stattdessen werden diese Punkte im Hinterzimmer vereinbart. Fünf Tage vor der Abstimmung werden die Änderungsanträge publik. Vermutlich wissen am Freitag viele Bundestagsabgeordnete, die darüber abstimmen sollen, nicht einmal, was ihnen tatsächlich vorgelegt wird.

Wir stehen vor der erneuten Entmenschlichung seelischen Leids.

Wenn dieser Antrag beschlossen wird, werden Patientinnen und Patienten künftig immer häufiger mit Medikamenten, Apps und oberflächlichen Ersatzangeboten abgefertigt – während die qualifizierte, beziehungsorientierte, wissenschaftlich fundierte Psychotherapie systematisch zerstört wird.

Am 10. Juli fällt eine historische Entscheidung, was psychisches Leid in unserer Gesellschaft in Zukunft bedeutet.