Stellungnahme
Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Bearbeitungsstand: 16.04.2026)
Würzburg
19. April 2026
Stellungnahme des Psychotherapieverbunds zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
Sehr geehrte Frau Warken,
sehr geehrte Damen und Herren des Bundesministeriums für Gesundheit,
wir begrüßen ausdrücklich das Ziel, die gesetzliche Krankenversicherung so zu reformieren, dass sie auch zukünftigen Generationen verlässlich zur Verfügung steht. Eine stabile GKV ist eine wesentliche Voraussetzung für ein demokratisches, solidarisches und gleichberechtigtes Gemeinwesen. Gerade deshalb müssen Reformen jene Versorgungsbereiche stärken, die wirksam sind, Folgekosten senken und gesellschaftliche Stabilität sichern. Diesem Anspruch wird der vorliegende Referentenentwurf im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung nicht gerecht.
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf setzt das Bundesgesundheitsministerium die systematische Schwächung der Psychotherapie fort. Statt diese für die Bevölkerung hochwirksame und unverzichtbare Versorgung zu sichern und auszubauen, wird ihre Stellung im Kassensystem weiter untergraben. Das ist keine Reform, das ist ein politischer Rückschritt. Das BMG kürzt nicht an Überversorgung, sondern schwächt gezielt einen Bereich, der wirksam behandelt, Folgekosten senkt und gesellschaftliche Stabilität sichert. Wer so handelt, greift nicht nur die Psychotherapie an, sondern die gesundheitliche Versorgung der Gesamtbevölkerung.
Die 4,5%-Kürzung des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherungen war ein Angriff auf eine der wirksamsten und zugleich systematisch unterschätzten Säulen der Gesundheitsversorgung. Gekürzt wurde nicht dort, wo Versorgung ineffizient, überteuert oder medizinisch fragwürdig ist. Gekürzt wurde dort, wo Behandlung wirkt, stationäre Eskalationen verhindert und gesellschaftliche Folgekosten senkt. Genau das macht den Vorgang so skandalös: Die Psychotherapie nützt nicht nur der GKV, sondern der Gesellschaft insgesamt — sie entlastet die GKV selbst, etwa durch weniger stationäre Behandlungen, während ein erheblicher Teil ihres Nutzens außerhalb der GKV anfällt, insbesondere bei Erwerbsfähigkeit und sozialer Stabilität. Weil dieser Nutzen im Kassensystem nicht voll zählt, wird Psychotherapie politisch angreifbar gemacht. Die von der BPtK benannte „Desinformationskampagne" macht deutlich, dass diese Schwächung nicht einmal offen gegen die Fakten durchgesetzt wurde, sondern unter Verwendung irreführender Vergleichsmaßstäbe.
Der Referentenentwurf korrigiert diesen Missstand nicht – er verschärft ihn!
Gerade nach der 4,5%-Kürzung hätte der Referentenentwurf die Chance geboten, den offenkundigen Konstruktionsfehler des Kassensystems endlich zu korrigieren. Doch genau das tut er nicht. Das Bundesgesundheitsministerium nutzt die Gelegenheit nicht zur Korrektur, sondern zur Verschärfung. Der Entwurf baut den bestehenden Missstand nicht ab — er gießt ihn in Gesetzesform.
Erstens: Unmittelbarer ökonomischer Druck
Der Entwurf verschärft den ökonomischen Druck auf die Psychotherapie ganz unmittelbar. Die sogenannte einnahmenorientierte Ausgabenpolitik soll wieder flächendeckend gelten, die Grundlohnrate wird in den Jahren 2027 bis 2029 sogar jeweils um einen Prozentpunkt abgesenkt, und zugleich kündigt das BMG an, „nicht zielgenaue, kostenintensive Sondervergütungen" zu streichen. Das ist keine neutrale Konsolidierung. Das ist ein pauschaler Deckel auf Versorgung. Für die Psychotherapie bedeutet das: weniger finanzieller Spielraum, mehr Druck auf die sprechende Medizin, mehr Unsicherheit für ambulante Praxen und am Ende noch schlechtere Bedingungen für eine Versorgung, die schon heute an ihrer Belastungsgrenze arbeitet.
Zweitens: Systematische Benachteiligung
Diese Logik trifft die Psychotherapie nicht zufällig, sondern systematisch. Wer Vergütung pauschal deckelt, Zuschläge unter Generalverdacht stellt und Nutzen fast nur dort anerkennt, wo er sich kurzfristig innerhalb der GKV abrechnen lässt, benachteiligt genau jene Bereiche, deren Wirkung größer ist als ihre unmittelbare Kassenspur.
Drittens: Ein politisch verheerendes Signal
Der Entwurf sendet ein politisch verheerendes Signal. Nach der 4,5%-Kürzung wäre eine echte Korrektur notwendig gewesen: Transparenz über Datengrundlagen, Anerkennung sektorübergreifender Einspar- und Stabilisierungseffekte, Schutz ambulanter psychotherapeutischer Kapazitäten und eine faire Lastenverteilung statt selektiver Schwächung. Stattdessen folgt nun die nächste Eskalationsstufe: mehr Deckelung, mehr Misstrauen gegen Zuschläge, mehr Budgetlogik, mehr Druck auf einen Bereich, der schon heute Wartezeiten, unzureichende Weiterbildungsbedingungen und wachsenden Bedarf auffangen muss. Das ist kein Versehen. Das ist politische Prioritätensetzung gegen die Psychotherapie. Der Referentenentwurf macht damit unmissverständlich klar: Das Problem der Psychotherapie im Kassensystem soll nicht gelöst, sondern verwaltet, begrenzt und weiter kleingehalten werden.
Viertens: Ignorierte realpolitische Gegebenheiten
Der Referentenentwurf gibt keine tragfähige Antwort auf die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung. Bereits jetzt bestehen massive Probleme in der Weiterbildung. Wer keine Weiterbildung für den Nachwuchs schafft, gefährdet die Versorgung von morgen. Ferner ignoriert der Entwurf regionale Fortschritte in der psychotherapeutischen Versorgung. Wo Länder und Regionen beispielsweise auf Basis konkreter Bedarfsanalysen neue Kassensitze geschaffen haben – gerade im ländlichen Raum –, droht der Bund diese Verbesserungen wieder zu unterlaufen. Wer so handelt, entwertet geleistete Arbeit vor Ort.
Fünftens: Widerspruch zu selbstgesteckten Zielen
Der Referentenentwurf ignoriert selbstgesteckte Ziele zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung, wie die kürzlich gestattete längere ambulante Behandlung von Suchtkranken. Veränderte und gewachsene Versorgungsaufträge bleiben praktisch unberücksichtigt. Wer neue Leistungen ermöglicht, aber sie nicht bezahlen und abbilden will, handelt gesundheitspolitisch widersprüchlich und an der Realität schwer erkrankter Patientinnen und Patienten vorbei.
Abschließend gilt zu beachten: Psychotherapie wird vor allem von jungen Menschen und der erwerbstätigen Bevölkerung in Anspruch genommen. Wer die Gesundheitsbedarfe dieser Generationen abwickelt, lebt in einer Gerontokratie und nicht in einer Demokratie.
Unsere Forderungen
Deshalb fordern wir:
- 1
Den Ausschluss der psychotherapeutischen Versorgung von pauschalen Deckelungs- und Kürzungslogiken.
- 2
Den Schutz der wirtschaftlichen Tragfähigkeit ambulanter psychotherapeutischer Praxen.
- 3
Die verbindliche Berücksichtigung regionaler und länderspezifischer Versorgungsmaßnahmen.
- 4
Tragfähige Weiterbildungsstrukturen zur Sicherung der zukünftigen psychotherapeutischen Versorgung.
- 5
Eine faire und wirtschaftlich effiziente Lastenverteilung innerhalb der GKV-Reform statt der erneuten selektiven Belastung wirksamer Versorgung.
- 6
Die gesetzliche Verankerung der Psychotherapie mit verbindlichen Mitspracherechten bei Versorgungsplanung, Bedarfssteuerung und vor allem auch Vergütungsfragen.
Unser Fazit
Psychotherapie ist zentraler Bestandteil einer solidarischen, demokratischen und zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung. Der Referentenentwurf muss im Hinblick auf die psychotherapeutische Versorgung grundlegend überarbeitet werden.
In seiner jetzigen Form ist er nicht zustimmungsfähig.
Mit freundlichen Grüßen
Psychotherapieverbund