Ablauf einer Psychotherapie
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur laufenden Therapie – eine orientierende Übersicht der häufigsten Wege.
1. Kontaktaufnahme
Über diese Seite können Sie passende Therapeut:innen im Praxisverbund finden und direkt per E-Mail kontaktieren. Gemeinsam klären Sie organisatorische Fragen und vereinbaren einen Termin für ein erstes Gespräch.
Zu den Therapeut:innen2. Wege zur Psychotherapie
Je nach Situation ergeben sich in der Regel zwei Verläufe: ein regulärer Weg über Sprechstunden und Probatorik mit anschließender Kurzzeittherapie oder ein Weg mit vorgeschalteter Akutbehandlung bei akutem Behandlungsbedarf. Welcher Weg passend ist, besprechen Sie gemeinsam mit Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten.
Vertiefte Diagnostik, biografische Anamnese, Klärung Ihrer Ziele und Überprüfung, ob die therapeutische Zusammenarbeit stimmig ist.
Insgesamt können meist bis zu 8 Sitzungen (Sprechstunden + Probatorik) ohne vorherigen Antrag stattfinden.
Gemeinsam mit Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten wird der Antrag bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle gestellt. Häufig ist hierfür ein ärztlicher Konsiliarbericht erforderlich.
- Üblicherweise werden zunächst 12 Sitzungen (Kurzzeittherapie 1) beantragt, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 12 Sitzungen (Kurzzeittherapie 2).
- Um Unterbrechungen zu vermeiden, sollte der Antrag möglichst vor der 9. Sitzung eingereicht werden.
Verlängerung zur Langzeittherapie
Wenn sich im Verlauf der Kurzzeittherapie zeigt, dass eine längere Behandlung sinnvoll ist, kann ein Antrag auf Umwandlung in eine Langzeittherapie gestellt werden.
Konsiliarbericht – ärztliche Mitbeurteilung
Für einen späteren Therapieantrag (nach Sprechstunde und Probatorik) wird üblicherweise ein kurzer Konsiliarbericht eingeholt. Er bietet eine ärztliche Einschätzung dazu, ob zusätzlich körperliche Faktoren berücksichtigt werden sollten und unterstützt die medizinische Einordnung im Rahmen des Antrags.
Der Bericht kann von allen Ärzt:innen ausgestellt werden – häufig durch die Hausarztpraxis, aber auch jede andere Fachrichtung ist möglich. Der Termin verläuft in der Regel unkompliziert: ein kurzes Gespräch und falls sinnvoll eine kleine orientierende Untersuchung. Den Vordruck erhalten Sie von Ihrer GKV/PKV/Beihilfe und bringen ihn einfach mit zum Termin.
Sie können den Konsiliarbericht auch schon frühzeitig einholen, zum Beispiel im Rahmen eines ohnehin geplanten Arztbesuchs. Ob später tatsächlich ein Therapieantrag gestellt wird, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten nach den probatorischen Sitzungen.
Kosten und Kostenübernahme
Wie Sprechstunden, Probatorik, Akutbehandlung, Kurzzeit- und Langzeittherapie abgerechnet werden und welche Kostensätze zugrunde liegen, finden Sie auf der Seite Kosten und Kostenübernahme.