PsychotherapieverbundWürzburg
Informationen

Ablauf einer Psychotherapie

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur laufenden Therapie – eine orientierende Übersicht der häufigsten Wege.

1. Kontaktaufnahme

Über diese Seite können Sie passende Therapeut:innen im Praxisverbund finden und direkt per E-Mail kontaktieren. Gemeinsam klären Sie organisatorische Fragen und vereinbaren einen Termin für ein erstes Gespräch.

Zu den Therapeut:innen

2. Wege zur Psychotherapie

Je nach Situation ergeben sich in der Regel zwei Verläufe: ein regulärer Weg über Sprechstunden und Probatorik mit anschließender Kurzzeittherapie oder ein Weg mit vorgeschalteter Akutbehandlung bei akutem Behandlungsbedarf. Welcher Weg passend ist, besprechen Sie gemeinsam mit Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten.

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Psychotherapeutische Sprechstunden (bis zu 3 Sitzungen)
Erstgespräche zur Orientierung, diagnostischen Einschätzung und Klärung des weiteren Vorgehens. Diese Sitzungen sind in der Regel antrags- und genehmigungsfrei.
2
Probatorische Sitzungen (2–5 Sitzungen)

Vertiefte Diagnostik, biografische Anamnese, Klärung Ihrer Ziele und Überprüfung, ob die therapeutische Zusammenarbeit stimmig ist.

Insgesamt können meist bis zu 8 Sitzungen (Sprechstunden + Probatorik) ohne vorherigen Antrag stattfinden.

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Antrag auf Kurzzeittherapie

Gemeinsam mit Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten wird der Antrag bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle gestellt. Häufig ist hierfür ein ärztlicher Konsiliarbericht erforderlich.

  • Üblicherweise werden zunächst 12 Sitzungen (Kurzzeittherapie 1) beantragt, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 12 Sitzungen (Kurzzeittherapie 2).
  • Um Unterbrechungen zu vermeiden, sollte der Antrag möglichst vor der 9. Sitzung eingereicht werden.
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Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) und mögliche Verlängerung
Nach Bewilligung beginnt die reguläre Therapie – in der Regel in wöchentlichen Sitzungen. Bei anhaltendem Behandlungsbedarf kann anschließend eine Umwandlung in eine Langzeittherapie beantragt werden. Bereits genutzte Sitzungen werden dabei angerechnet.

Verlängerung zur Langzeittherapie

Wenn sich im Verlauf der Kurzzeittherapie zeigt, dass eine längere Behandlung sinnvoll ist, kann ein Antrag auf Umwandlung in eine Langzeittherapie gestellt werden.

Die verfügbaren Sitzungs­kontingente hängen vom Therapieverfahren ab (z. B. Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse).
Bereits absolvierte Kurzzeittherapie-Sitzungen werden auf die Langzeittherapie angerechnet.

Konsiliarbericht – ärztliche Mitbeurteilung

Für einen späteren Therapieantrag (nach Sprechstunde und Probatorik) wird üblicherweise ein kurzer Konsiliarbericht eingeholt. Er bietet eine ärztliche Einschätzung dazu, ob zusätzlich körperliche Faktoren berücksichtigt werden sollten und unterstützt die medizinische Einordnung im Rahmen des Antrags.

Der Bericht kann von allen Ärzt:innen ausgestellt werden – häufig durch die Hausarztpraxis, aber auch jede andere Fachrichtung ist möglich. Der Termin verläuft in der Regel unkompliziert: ein kurzes Gespräch und falls sinnvoll eine kleine orientierende Untersuchung. Den Vordruck erhalten Sie von Ihrer GKV/PKV/Beihilfe und bringen ihn einfach mit zum Termin.

Sie können den Konsiliarbericht auch schon frühzeitig einholen, zum Beispiel im Rahmen eines ohnehin geplanten Arztbesuchs. Ob später tatsächlich ein Therapieantrag gestellt wird, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten nach den probatorischen Sitzungen.

Kosten und Kostenübernahme

Wie Sprechstunden, Probatorik, Akutbehandlung, Kurzzeit- und Langzeittherapie abgerechnet werden und welche Kostensätze zugrunde liegen, finden Sie auf der Seite Kosten und Kostenübernahme.