Psychotherapieverbund Würzburg – Über uns
Unabhängige Psychotherapeut:innen – Behandlung nach gesetzlichen und berufsrechtlichen Qualitätsstandards für gesetzlich und privat Versicherte sowie Beihilfeberechtigte.
Unsere Vision
Die Suche nach einem passenden Therapieplatz kann zeitaufwändig und kräftezehrend sein – unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind oder Beihilfe erhalten. Trotz einzelner Vermittlungsangebote, etwa Terminservicestellen, bleibt vieles in der eigenen Verantwortung. Der Psychotherapieverbund schafft hier Orientierung: eine gemeinsame Anlaufstelle, um qualifizierte Therapeut:innen zu finden und direkt Kontakt aufzunehmen.
Unser Verbund ist eine Plattform von und für unabhängige, approbierte Psychotherapeut:innen mit nachgewiesener Fachkunde. Die Qualität der Behandlung wird durch gesetzliche Regelungen, Berufsordnungen und die Aufsicht der jeweiligen Kammern gesichert. Der Verbund macht diese Qualifikationen transparent und erleichtert den direkten Weg zu einer passenden Behandlung.
Was uns auszeichnet
Sie möchten Teil des Verbunds werden?
Wir freuen uns über approbierte Psychotherapeut:innen mit anerkannter Fachkunde, die in unabhängiger Praxis Psychotherapie anbieten – mit Abrechnung über gesetzliche und/oder private Krankenversicherungen sowie Beihilfe – und sich einem hohen fachlichen sowie berufsrechtlich verankerten Qualitätsverständnis verpflichtet fühlen. Auch wenn Ihre Praxis nicht in Würzburg liegt, ist eine Aufnahme möglich – der Verbund kann perspektivisch regional erweitert werden.
Die Aufnahme in den Verbund ist unkompliziert und kostenlos. Erstellen Sie einfach ein Profil über unser Registrierungsformular. Sie behalten Ihre volle Unabhängigkeit und gestalten Ihr Profil selbst – mit Informationen zu Ihrer Person, Ihrer therapeutischen Haltung und Ihrem Angebot.
Für die Transparenz gegenüber Patient:innen ist uns wichtig, dass im Verbund ausschließlich Therapeut:innen gelistet werden, die die psychotherapeutischen Leistungen persönlich erbringen und eigenständig mit den jeweiligen Kostenträgern (z. B. gesetzliche und private Krankenversicherungen, Beihilfe) abrechnen. So wissen Ratsuchende von Anfang an, wer sie begleitet, und es erfolgt keine Weiterleitung an Mitarbeitende oder externe Behandler.
Diese Klarheit stärkt das Vertrauen, das für eine gelingende therapeutische Beziehung zentral ist, und gewährleistet gleichzeitig die fachliche Verantwortung der jeweils behandelnden Person.
Sie haben Fragen zur Aufnahme oder zum Verbund?
Schreiben Sie uns einfach eine NachrichtQualitätsstandards in der Psychotherapie
Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut:in“ ist in Deutschland gesetzlich geschützt und setzt eine staatliche Approbation sowie den Nachweis einer anerkannten psychotherapeutischen Fachkunde voraus.
Im Psychotherapieverbund sind ausschließlich Therapeut:innen vertreten, die über Approbation und Fachkunde verfügen. Dazu gehören:
- Psychologische Psychotherapeut:innen
erwerben ihre Approbation auf Basis eines abgeschlossenen Psychologiestudiums und einer mehrjährigen, staatlich geregelten psychotherapeutischen Weiterbildung, in der die Fachkunde erworben wird. - Fachpsychotherapeut:innen (neues Weiterbildungssystem seit 2020)
erhalten die Approbation nach einem universitären Psychotherapiestudium; die psychotherapeutische Fachkunde wird anschließend durch eine mehrjährige, strukturierte Weiterbildung mit Vertiefungen erworben. - Ärztliche Psychotherapeut:innen
durchlaufen ein Medizinstudium und erwerben die psychotherapeutische Fachkunde im Rahmen einer ärztlichen psychotherapeutischen Weiterbildung. - Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen
erlangen Approbation und Fachkunde nach den jeweils geltenden gesetzlichen Ausbildungswegen – entweder über die bisherigen Studiengänge (z. B. Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik) oder über die neue universitäre Ausbildung und Weiterbildung gemäß PsychThG seit 2020.
Alle Therapeut:innen unseres Verbunds erfüllen diese Qualifikationsanforderungen und unterliegen den berufsrechtlichen Sorgfaltspflichten sowie der Aufsicht der jeweils zuständigen Kammern.