Kosten und Kostenübernahme
Informationen zur Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen – je nach Versicherungsart, Kostenerstattungsverfahren oder Selbstzahlung.
Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie in der Regel vollständig.
Regelungen zur Kostenübernahme
Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen werden von privaten Krankenkassen und Beihilfestellen in der Regel vollständig erstattet.
Grundlage ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die bundesweit einheitliche Vergütungssätze festlegt.
Die maßgeblichen Berufsverbände und Kostenträger haben darüber hinaus eine gemeinsame Abrechnungsempfehlung veröffentlicht, die den Umfang und die Modalitäten der Kostenerstattung im Detail beschreibt.
Übernommene Leistungen
Die folgende Übersicht zeigt typische Leistungen, die im Rahmen der privatpsychotherapeutischen Versorgung abgerechnet werden können:
Psychotherapeutische Sprechstunden
3 Sitzungen à 134,06 €
Probatorische Sitzungen
Sitzungen à 134,06 €
Akutbehandlung
12 Sitzungen à 167,58 €
Kurzzeittherapie
24 Sitzungen à 167,58 €
Langzeitherapie
Sitzungen à 134,06 €
Gruppentherapie
Doppelsitzungen à 134,06 €
Weitere Leistungen
Wichtiger Hinweis
Je nach Versicherungstarif oder Beihilfeverordnung können individuelle Abweichungen bestehen. Bitte halten Sie frühzeitig Rücksprache mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle, um den genauen Umfang der Kostenübernahme zu klären.