Kosten und Kostenübernahme
Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie in der Regel vollständig.
Regelungen zur Kostenübernahme
Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen werden von privaten Krankenkassen und Beihilfestellen in der Regel vollständig erstattet.
Grundlage ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die bundesweit einheitliche Vergütungssätze festlegt.
Die maßgeblichen Berufsverbände und Kostenträger haben darüber hinaus eine gemeinsame Abrechnungsempfehlung veröffentlicht, die den Umfang und die Modalitäten der Kostenerstattung im Detail beschreibt.
Übernommene Leistungen
Die folgende Übersicht zeigt typische Leistungen, die im Rahmen der privatpsychotherapeutischen Versorgung (jeweils 50 Minuten pro Sitzung) abgerechnet werden:
Weitere Leistungen:
- Diagnostik, biografische Anamnese, Exploration und Befunderhebung
- Berichte an Versicherung oder Gutachter
- Weitere psychotherapeutische Leistungen je nach individueller Situation
Wichtiger Hinweis
Je nach Versicherungstarif oder Beihilfeverordnung können individuelle Abweichungen bestehen. Bitte halten Sie frühzeitig Rücksprache mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle, um den genauen Umfang der Kostenübernahme zu klären.