PsychotherapieverbundWürzburg
Informationen

Kosten und Kostenübernahme

Versicherung

Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie in der Regel vollständig.

Regelungen zur Kostenübernahme

Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen werden von privaten Krankenkassen und Beihilfestellen in der Regel vollständig erstattet.

Grundlage ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die bundesweit einheitliche Vergütungssätze festlegt.

Die maßgeblichen Berufsverbände und Kostenträger haben darüber hinaus eine gemeinsame Abrechnungsempfehlung veröffentlicht, die den Umfang und die Modalitäten der Kostenerstattung im Detail beschreibt.

Übernommene Leistungen

Die folgende Übersicht zeigt typische Leistungen, die im Rahmen der privatpsychotherapeutischen Versorgung (jeweils 50 Minuten pro Sitzung) abgerechnet werden:

Psychotherapeutische Sprechstunden
3 Sitzungen à 134,06 €
Probatorische Sitzungen
5 Sitzungen à 134,06 €
Akutbehandlung
12 Sitzungen à 167,58 €
Kurzzeittherapie
24 Sitzungen à 167,58 €
Langzeitherapie
Sitzungen à 134,06 €
Gruppentherapie
Doppelsitzungen à 134,06 €

Weitere Leistungen:

  • Diagnostik, biografische Anamnese, Exploration und Befunderhebung
  • Berichte an Versicherung oder Gutachter
  • Weitere psychotherapeutische Leistungen je nach individueller Situation

Wichtiger Hinweis

Je nach Versicherungstarif oder Beihilfeverordnung können individuelle Abweichungen bestehen. Bitte halten Sie frühzeitig Rücksprache mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle, um den genauen Umfang der Kostenübernahme zu klären.