Psychotherapieverbund
Psychotherapieverbund

Kosten und Kostenübernahme

Informationen zur Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen – je nach Versicherungsart, Kostenerstattungsverfahren oder Selbstzahlung.

Versicherung

Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie in der Regel vollständig.

Regelungen zur Kostenübernahme

Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen werden von privaten Krankenkassen und Beihilfestellen in der Regel vollständig erstattet.

Grundlage ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die bundesweit einheitliche Vergütungssätze festlegt.

Die maßgeblichen Berufsverbände und Kostenträger haben darüber hinaus eine gemeinsame Abrechnungsempfehlung veröffentlicht, die den Umfang und die Modalitäten der Kostenerstattung im Detail beschreibt.

Übernommene Leistungen

Die folgende Übersicht zeigt typische Leistungen, die im Rahmen der privatpsychotherapeutischen Versorgung abgerechnet werden können:

Psychotherapeutische Sprechstunden

3 Sitzungen à 134,06 €

Probatorische Sitzungen

Sitzungen à 134,06 €

Akutbehandlung

12 Sitzungen à 167,58 €

Kurzzeittherapie

24 Sitzungen à 167,58 €

Langzeitherapie

Sitzungen à 134,06 €

Gruppentherapie

Doppelsitzungen à 134,06 €

Weitere Leistungen

Diagnostik, biografische Anamnese, vertiefte Exploration und Befunderhebung
Berichte an Versicherung oder Gutachter
Weitere psychotherapeutische Leistungen je nach individueller Situation

Wichtiger Hinweis

Je nach Versicherungstarif oder Beihilfeverordnung können individuelle Abweichungen bestehen. Bitte halten Sie frühzeitig Rücksprache mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle, um den genauen Umfang der Kostenübernahme zu klären.