Der Vorgang ist ohne Gleichen: Ein zentraler Akteur des Gesundheitswesens nutzt den Anschein wissenschaftlicher Analyse, um eine Kürzungspolitik gegen die psychotherapeutische Versorgung zu rechtfertigen.
„Glaube an die Wahrheit. Die Fakten preiszugeben heißt, die Freiheit preiszugeben. Wenn nichts wahr ist, dann kann niemand die Macht kritisieren, denn es gibt keine Grundlage, von der aus man Kritik üben könnte. Wenn nichts wahr ist, dann ist alles Spektakel."
In einer Zeit, in der populistische Kräfte an den Grundfesten unserer Gesellschaft rütteln — am Vertrauen in Institutionen, an rationaler Wahrheitsfindung, an einer gemeinsamen Tatsachengrundlage — veröffentlicht der GKV-Spitzenverband eine Darstellung, die Fakten nicht klärt, sondern verdreht.
Der GKV-Spitzenverband betreibt keine wissenschaftliche Analyse der psychotherapeutischen Versorgung. Er verzerrt Realität unter dem Deckmantel der Sachlichkeit — und gefährdet damit die Versorgung von Menschen mit psychischem Leid durch Rechentricks.
Der GKV-Spitzenverband versucht nicht aufzuklären. Er versucht, ein bereits widerlegtes Zerrbild nachträglich zu retten:
- Aus Kassensitzen wird Arbeitszeit.
- Aus Abrechnung wird Arbeit.
- Aus Modellrechnung wird Wirklichkeit.
Das ist keine faktenbasierte Debatte. Das ist Statistik als Nebelmaschine.
Über 23.000 Menschen haben bereits einen offenen Brief von Teresa Malberg, Nora Hoffmann und Nicole Heigl unterzeichnet, in dem die Falschdarstellungen des GKV-Spitzenverband zur psychotherapeutischen Versorgung widerlegt werden4.
Doch statt zu korrigieren, legt der GKV-Spitzenverband nach. Er bedient sich eines Instrumentariums der Vertrauenszersetzung: Begriffsverschiebung, selektive Datennutzung, Scheingenauigkeit, Modellrealitäten und die Abwertung einer ganzen Versorgungsgruppe.
Warum greift der GKV-Spitzenverband auf Kassensitz-Statistik zurück, wenn Arbeitszeitdaten vorliegen?
Warum erklärt er ZiPP für belastbar, solange es passt — und für „wenig plausibel", sobald es widerspricht?
Warum sollen reale Honorarkürzungen mit hypothetischen Modellumsätzen begründet werden?
Drei Brüche
Drei Brüche, an denen die GKV-Argumentation scheitert
Die Argumentation des GKV-Spitzenverbandes wirkt nur plausibel, solange man ihre Begriffe nicht prüft. Sobald man die Vergleichsgrößen trennt, bricht sie zusammen. Drei Punkte genügen, um die Konstruktion exemplarisch offenzulegen.
Aus Kassensitzen macht der GKV-Spitzenverband Arbeitszeit
Falschaussage des GKV-Spitzenverband
Der GKV-Spitzenverband behauptet, psychotherapeutische Praxen seien durch eine „erheblich geringere Arbeitszeit" geprägt. Als Beleg nennt er 71 Prozent hälftige Kassensitze bei Psychotherapeut:innen gegenüber 9 Prozent bei Ärzt:innen.
Der hälftige Kassensitz ist der erste Dominostein der GKV-Erzählung. Aus ihm wird Teilzeit gemacht, aus Teilzeit wird niedriger Überschuss erklärt, aus niedrigem Überschuss wird Kürzung legitimiert. Fällt dieser erste Schritt, fällt die ganze Konstruktion.
Richtigstellung
Ein hälftiger Kassensitz ist keine Arbeitszeiterfassung. Er sagt nicht, wie viele Stunden gearbeitet werden, wie viele Sitzungen stattfinden oder wie viel Dokumentation, Antragsarbeit, Krisenmanagement, Praxisorganisation, Fortbildung und unbezahlte Arbeit anfällt. Ein halber Versorgungsauftrag ist eine bedarfsplanerische und abrechnungssystematische Kategorie — keine Aussage über die reale Arbeitswoche.
Das ZiPP weist für Psychotherapie 2022 37,3 Wochenarbeitsstunden je Inhaber:in aus — als Durchschnitt, also einschließlich tatsächlicher Teilzeitfälle.2 Wenn der Durchschnitt trotz echter Teilzeit bei rund 37 Stunden liegt, dann beweisen 71 Prozent hälftige Kassensitze gerade nicht Teilzeit. Sie beweisen, dass Kassensitze die tatsächliche Arbeitszeit nicht abbilden.
Damit bricht die GKV-Logik am Anfang zusammen. Der niedrigere Überschuss psychotherapeutischer Praxen kann nicht seriös mit angeblich geringerer Arbeit erklärt werden. Und wenn diese Erklärung nicht trägt, trägt auch die Kürzungslogik nicht. Der GKV-Spitzenverband nutzt nicht die sachnächsten Daten, sondern eine untaugliche Ersatzgröße, die seine Erzählung stützt. Das ist der Grundfehler des gesamten Artikels.
Forderung
Der GKV-Spitzenverband muss diese Gleichsetzung öffentlich zurücknehmen. Wer über Arbeitszeit spricht, muss Arbeitszeitdaten verwenden — keine Kassensitz-Statistik.
Kassensitz ist nicht Arbeitszeit.
Ein halber Versorgungsauftrag ist keine halbe berufliche Realität.
ZiPP wird benutzt — und verworfen, sobald es stört
Falschaussage des GKV-Spitzenverband
Der GKV-Spitzenverband beruft sich auf ZiPP, um seine Darstellung scheinbar empirisch abzusichern. Doch sobald ZiPP die Teilzeit-Erzählung widerlegt, wird dieselbe Datenquelle abgewertet.
Der GKV-Spitzenverband nennt selbst, dass ZiPP für Psychotherapeut:innen 37,2 Wochenarbeitsstunden ausweist, davon 29,0 Stunden Patientenversorgung — erklärt diese Werte dann aber für „wenig plausibel" . Damit gilt ZiPP offenbar nur, solange es zur GKV-Erzählung passt.
Richtigstellung
Das Zi-Praxis-Panel weist für Psychotherapie 2022 37,3 Wochenarbeitsstunden je Praxisinhaber:in aus: 29,0 Stunden Patientenversorgung, 6,8 Stunden Praxismanagement und 1,5 Stunden Fortbildungen.2 Diese Zahl beschreibt tatsächliche Arbeitszeit — nicht Kassensitzanteile, nicht Abrechnungszeit, nicht Modellannahmen.
Der GKV-Spitzenverband kennt diesen Befund. Er setzt sich nicht redlich mit ihm auseinander. Er erklärt ihn für unplausibel, weil er nicht zur eigenen Schlussfolgerung passt. Das ist nicht Wissenschaft. Das ist Evidenz nach Bedarf. ZiPP wird nicht als Datengrundlage ernst genommen, sondern als Materiallager benutzt: Was passt, wird zitiert. Was stört, wird entwertet.
Forderung
Der GKV-Spitzenverband muss offenlegen, warum er ZiPP-Daten zur wirtschaftlichen Lage verwendet, die ZiPP-Arbeitszeitdaten aber abwertet, sobald sie seiner Erzählung widersprechen. Wer ZiPP als Grundlage nutzt, muss ZiPP vollständig und redlich lesen.
Daten sind keine Dekoration.
Wer sich auf ZiPP beruft, kann ZiPP nicht verwerfen, sobald es unbequem wird.
Reale Versorgung wird durch eine Modellrechnung ersetzt
Falschaussage des GKV-Spitzenverband
Der GKV-Spitzenverband rechnet aus abgerechneten Leistungen eine angebliche GKV-Arbeitszeit von 18,5 Wochenstunden zurück. Dann stellt er dieser Realität eine Modellannahme von 36 Wochenstunden gegenüber. Daraus wird ein fast doppelt so hoher Modellumsatz konstruiert: 101.664 Euro tatsächlich gegen 195.422 Euro hypothetisch.
So entsteht der Eindruck: Psychotherapeut:innen könnten deutlich mehr verdienen, wenn sie nur „richtig" ausgelastet wären — und Honorarkürzungen seien deshalb vertretbar.
Richtigstellung
Der GKV-Spitzenverband beschreibt keine reale Praxis. Er baut eine Modellpraxis. In dieser Modellpraxis verschwinden Dokumentation, Anträge, Ausfallzeiten, Krisenkontakte, Koordination, Fortbildung und Praxisführung hinter abrechenbaren Minuten. So wird Versorgung unsichtbar gemacht — und Kürzung sichtbar gerechtfertigt.
Diese Rechnung misst nicht reale Arbeit. Sie misst nur, was in der GKV-Abrechnung sichtbar wird. Unsichtbar bleiben: Dokumentation, Anträge, Berichte, Krisenkontakte, Koordination, Ausfallmanagement, Praxisorganisation, Datenschutz, Telematik, Fortbildung, Supervision und unbezahlte Arbeit.
Auch die 36-Stunden-/36-Sitzungen-Logik ist kein realistischer Vollzeitmaßstab. Sie stammt aus einer vergütungsrechtlichen Modellwelt und wurde historisch eher als Belastungsgrenze behandelt — nicht als empirische Beschreibung normaler Vollzeitarbeit.
Die reale Datenlage:2 ZiPP weist für Psychotherapie 2022 37,3 Wochenarbeitsstunden aus. Gleichzeitig zeigen die ZiPP-Wirtschaftsdaten: 121,1 Tsd. Euro Einnahmen, 34,2 Tsd. Euro Aufwendungen und 86,9 Tsd. Euro Jahresüberschuss — gegenüber 368,2 Tsd. Euro Einnahmen und 190,4 Tsd. Euro Jahresüberschuss über alle Fachgebiete.
Psychotherapeut:innen arbeiten im Durchschnitt rund 37 Stunden, haben aber deutlich niedrigere Einnahmen und niedrigere reale Jahresüberschüsse. Die GKV-Argumentation kehrt diese Realität um. Das ist keine Analyse. Das ist Rechenpropaganda.
Forderung
Reale Honorarkürzungen dürfen nicht mit hypothetischen Modellumsätzen begründet werden. Der GKV-Spitzenverband muss seine Annahmen, Abrechnungsdaten und Rechenwege vollständig offenlegen. Die Formel 36 Sitzungen = Vollzeit darf nicht länger politischer Maßstab sein. Vollzeit muss an realer Gesamtarbeitszeit gemessen werden — nicht an Abrechnungsfiktionen.
Abrechnung ist nicht Arbeit.
36 Sitzungen sind nicht Vollzeit.
Modellumsatz ist kein Praxisgewinn.
Eine hypothetische Vollauslastung ist keine Grundlage für reale Kürzungen.
Fazit
Der GKV-Spitzenverband spricht von Fakten — und verdreht die Wirklichkeit. Damit greift er die Grundlage demokratischer Entscheidungen an: Wahrheit, Nachvollziehbarkeit und Vertrauen.
- Er nennt Kassensitze Arbeitszeit.
- Er nennt Modellrechnung Realität.
- Er nennt Versorgungskahlschlag Sachlichkeit.
Das ist keine Aufklärung. Das ist Täuschung im Gewand der Statistik. Ein Verband mit solcher Macht im Gesundheitswesen trägt Verantwortung. Wer Scheinzusammenhänge verbreitet, beschädigt nicht nur eine Berufsgruppe. Er beschädigt Vertrauen: in Politik, in Selbstverwaltung, in faktenbasierte Entscheidungen.
Denn Demokratie braucht Wahrheit.
Wir fordern eine klare Distanzierung der gesetzlichen Krankenkassen und der Politik von der wahrheitszersetzenden Kommunikationsstrategie des GKV-Spitzenverbandes. Wer das Vertrauen der Beitragszahler:innen sichern will, darf solche Verzerrungen nicht als faktenbasierte Analyse behandeln.
Der GKV-Spitzenverband hat den Boden sachlicher Debatte verlassen. Seine Darstellung darf nicht Grundlage politischer Entscheidungen sein. Nicht im Bewertungsausschuss. Nicht im Beitragsstabilisierungsgesetz. Nicht in der öffentlichen Debatte.
Jetzt muss die Politik entscheiden, wem sie folgt: der Versorgungsrealität — oder der verzerrten Rechenwelt des Kostenträgers.
Politische Forderung
Versorgung sicherstellen — statt sie abzubauen.
Faktenbasierte Entscheidungen — statt Zersetzung von Vertrauen.
Wissenschaft — statt Lobbyinteressen.
Psychotherapie muss im Beitragsstabilisierungsgesetz fest in der Versorgung verankert werden — statt durch Budgetierung und Kürzungen existenziell gefährdet zu werden.
- Die Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen muss gestoppt werden.
- Honorarkürzungen müssen gestoppt werden.
- Die Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes müssen offengelegt, unabhängig geprüft und politisch zurückgewiesen werden.
Psychotherapie ist kein Luxusgut.
Sie ist die ausgestreckte Hand für Menschen in psychischer Not.
Sie ist ein Anker der Würde.
Sie ist gelebte Solidarität.
Wer Psychotherapie auf Grundlage falscher Tatsachen beschädigt, beschädigt nicht nur eine Berufsgruppe. Er beschädigt das Vertrauen in unser solidarisches Gesundheitssystem.
Schützen Sie Vertrauen. Sichern Sie Versorgung.
Quellen
- 1.GKV-Spitzenverband. Ronny Klein (Mai 2026): GKV 90 Prozent. Ausgabe 47.
- 2.Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) (2022): Zi-Praxis-Panel (ZiPP) 2022 – Wirtschaftliche und strukturelle Situation der ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland. Zi, Berlin.
- 3.Snyder, Timothy (2017): Über Tyrannei. Zwanzig Lektionen für den Widerstand. C.H.Beck, München. Lektion 10.
- 4.Malberg, Hoffmann, Heigl (2026): Offener Brief zur psychotherapeutischen Versorgung – über 23.000 Unterzeichner:innen.