Update des Rechners zu Honorarkürzungen ⋅ 21.05.2026
Budgetierungs-RechnerZum drohenden Praxissterben in der Psychotherapie
Wie der Gesetzesentwurf des BMG zum Todesstoß der psychotherapeutischen Versorgung wird
Basierend auf einer widerlegten Desinformationskampagne des GKV-Spitzenverbands wurde vom Bundesministerium für Gesundheit unter Nina Warken (CDU) ein Gesetzesentwurf vorbereitet, der einem Kahlschlag psychotherapeutischer Versorgung gleichkommt.
Nach den „offensichtlich rechtswidrigen“ (KBV) Kürzungen von 4,5 % auf alle psychotherapeutischen Leistungen droht Praxen nun der Todestoß durch die Budgetierung: Viele Praxen versorgen bereits heute in Vollzeit mit einem halben Versorgungsauftrag in etwa 25 Sitzungen pro Woche Patienten. Durch die geplante Budgetierung könnten diese Praxen auf etwa 18 Sitzungen pro Woche begrenzt werden. 70% aller Praxen haben einen halben Versorgungsauftrag und wären dadurch wirtschaftlich kaum noch tragfähig.
Hinzu kommen weitere massive reale Einkommensverluste durch den Wegfall von Zuschlägen wie für die Kurzzeittherapie — Einschnitte, die durch die existenzielle Bedrohung vieler Praxen kaum noch Aufmerksamkeit erhalten.
Langfristig verschärft zudem die im Gesetzesentwurf festgeschriebene Bindung an die Grundlohnrate den wirtschaftlichen Druck weiter: De facto bedeutet sie eine strukturelle Deckelung zukünftiger Honorarentwicklung unterhalb realer Kosten- und Inflationsentwicklungen. Die Auswirkungen der Grundlohnratenbindung sind im folgenden Rechner noch gar nicht berücksichtigt.
CDU/CSU & SPD: Verhindern Sie den Todesstoß der psychotherapeutischen Versorgung
- Keine Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen
- Rücknahme der Kürzungen bei Kurzzeittherapie
- Aufhebung der Grundlohnratenbindung
Eingaben
aus dem Praxisalltag
Die Auszahlungen für budgetierte Sitzungen hängen vom verfügbaren Honorartopf ab.
Rechenweg: Umsatz vorher − 4,5 % − Verlust durch anteilig vergütete Budget-Sitzungen − KZT-Zuschläge − TSS-Zuschläge = Umsatz nach Kürzungen. Die Fixkosten bleiben unverändert.
Ergebnis nach Kürzungen
geschätzte Nettoeinnahmen pro Monat
Netto Vorher
4.988 €
Netto Nachher
3.388 €
Unterschied der monatlichen Nettoeinnahmen
− 1.600 € | − 32,1 %
Umsatzverlust
− 2.678 €
pro Monat
Gewinnverlust
− 38,3 %
Vor Steuer
Gewinn vor Steuer
4.322 €
Nach Fixkosten
Umsatzverlust
monatlich
Veränderung
Vorher
Nachher
E13
3.446 €
E14
3.662 €
E15
4.052 €
3.388 €
Einkommensteuer vereinfacht anhand Steuerklasse I
Strukturzuschläge
GKV-Spitzenverband: Um 4,5% kürzen — und die Teilrücknahme der Strukturzuschläge als Ausgleich verkaufen
Die Anhebung der Strukturzuschläge für 2026 wird teilweise als Gegenrechnung zu den Honorarkürzungen dargestellt. Tatsächlich werden damit jedoch lediglich die erst kurz zuvor – im April 2025 – abgesenkten Strukturzuschläge teilweise wieder angehoben.
Eine vorherige Absenkung durch den GKV-Spitzenverband und deren spätere Teilkorrektur als „Entlastung“ zu präsentieren, verzerrt die tatsächliche Entwicklung.
35571 Einzeltherapie
bis 03/25
186 P.
ab 04/25
159 P.
ab 2026
182 P.
Diff.
-4 P.
35572 Gruppentherapie
bis 03/25
77 P.
ab 04/25
66 P.
ab 2026
75 P.
Diff.
-2 P.
35573 Sprechstunde / Akutbehandlung
bis 03/25
95 P.
ab 04/25
81 P.
ab 2026
93 P.
Diff.
-2 P.
Auch nach der 2026er Anhebung liegen die Strukturzuschläge nun unter dem Niveau bis März 2025.