Psychotherapieverbund

Update des Rechners zu Honorarkürzungen ⋅ 21.05.2026

Budgetierungs-RechnerZum drohenden Praxissterben in der Psychotherapie

Wie der Gesetzesentwurf des BMG zum Todesstoß der psychotherapeutischen Versorgung wird

Basierend auf einer widerlegten Desinformationskampagne des GKV-Spitzenverbands wurde vom Bundesministerium für Gesundheit unter Nina Warken (CDU) ein Gesetzesentwurf vorbereitet, der einem Kahlschlag psychotherapeutischer Versorgung gleichkommt.

Nach den „offensichtlich rechtswidrigen“ (KBV) Kürzungen von 4,5 % auf alle psychotherapeutischen Leistungen droht Praxen nun der Todestoß durch die Budgetierung: Viele Praxen versorgen bereits heute in Vollzeit mit einem halben Versorgungsauftrag in etwa 25 Sitzungen pro Woche Patienten. Durch die geplante Budgetierung könnten diese Praxen auf etwa 18 Sitzungen pro Woche begrenzt werden. 70% aller Praxen haben einen halben Versorgungsauftrag und wären dadurch wirtschaftlich kaum noch tragfähig.

Hinzu kommen weitere massive reale Einkommensverluste durch den Wegfall von Zuschlägen wie für die Kurzzeittherapie — Einschnitte, die durch die existenzielle Bedrohung vieler Praxen kaum noch Aufmerksamkeit erhalten.

Langfristig verschärft zudem die im Gesetzesentwurf festgeschriebene Bindung an die Grundlohnrate den wirtschaftlichen Druck weiter: De facto bedeutet sie eine strukturelle Deckelung zukünftiger Honorarentwicklung unterhalb realer Kosten- und Inflationsentwicklungen. Die Auswirkungen der Grundlohnratenbindung sind im folgenden Rechner noch gar nicht berücksichtigt.

CDU/CSU & SPD: Verhindern Sie den Todesstoß der psychotherapeutischen Versorgung

  • Keine Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen
  • Rücknahme der Kürzungen bei Kurzzeittherapie
  • Aufhebung der Grundlohnratenbindung

Eingaben

aus dem Praxisalltag

KrankenversicherungAltersvorsorgeMieteSoftwareVersicherungenKammerVerbandsbeiträgeFortbildungenPraxiskreditrückzahlungen...
Auszahlung budgetierter Sitzungen

Die Auszahlungen für budgetierte Sitzungen hängen vom verfügbaren Honorartopf ab.

Rechenweg: Umsatz vorher − 4,5 % − Verlust durch anteilig vergütete Budget-Sitzungen − KZT-Zuschläge − TSS-Zuschläge = Umsatz nach Kürzungen. Die Fixkosten bleiben unverändert.

Ergebnis nach Kürzungen

geschätzte Nettoeinnahmen pro Monat

Netto Vorher

4.988 €

Netto Nachher

3.388 €

Unterschied der monatlichen Nettoeinnahmen

1.600 € | 32,1 %

Umsatzverlust

− 2.678 €

pro Monat

Gewinnverlust

− 38,3 %

Vor Steuer

Gewinn vor Steuer

4.322 €

Nach Fixkosten

Umsatzverlust

monatlich

4,5-%-Absenkung540 €
Budgetierung (50 % Auszahlung)1.736 €
KZT-Zuschläge372 €
TSS-Zuschläge30 €
Gesamt2.678 €

Veränderung

Vorher

Nachher

Umsatz
12.000 €
9.322 €
Gewinn
7.000 €
4.322 €
Netto
4.988 €
3.388 €

TV-L-Referenz

Vergleich des Praxis-Netto mit Netto TV-L E13 bis E15.

Berufserfahrung

E13

3.446 €

E14

3.662 €

E15

4.052 €

Praxis

3.388 €

Einkommensteuer vereinfacht anhand Steuerklasse I

Strukturzuschläge

GKV-Spitzenverband: Um 4,5% kürzen — und die Teilrücknahme der Strukturzuschläge als Ausgleich verkaufen

Die Anhebung der Strukturzuschläge für 2026 wird teilweise als Gegenrechnung zu den Honorarkürzungen dargestellt. Tatsächlich werden damit jedoch lediglich die erst kurz zuvor – im April 2025 – abgesenkten Strukturzuschläge teilweise wieder angehoben.

Eine vorherige Absenkung durch den GKV-Spitzenverband und deren spätere Teilkorrektur als „Entlastung“ zu präsentieren, verzerrt die tatsächliche Entwicklung.

35571 Einzeltherapie

bis 03/25

186 P.

ab 04/25

159 P.

ab 2026

182 P.

Diff.

-4 P.

35572 Gruppentherapie

bis 03/25

77 P.

ab 04/25

66 P.

ab 2026

75 P.

Diff.

-2 P.

35573 Sprechstunde / Akutbehandlung

bis 03/25

95 P.

ab 04/25

81 P.

ab 2026

93 P.

Diff.

-2 P.

Auch nach der 2026er Anhebung liegen die Strukturzuschläge nun unter dem Niveau bis März 2025.